Nachhaltigkeitsrisiken beziehen sich auf die drei Bereiche Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance). Das Auftreten solcher „ESG-Risiken“ kann sich negativ auf den Wert von Investitionen auswirken und einzelne Unternehmen, ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:
Umwelt: Häufigere Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels.
Soziales: Missachtung arbeitsrechtlicher Standards.
Unternehmensführung: Korruption oder Steuerhinterziehung.
Wir bieten nachhaltige Versicherungs- und Anlageprodukte an, verfolgen jedoch derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Bei der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und -produkten berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsaspekte auf Grundlage der von den Versicherern bereitgestellten Informationen. Eine eigene Nachhaltigkeitsprüfung führen wir nicht durch. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informiert der jeweilige Versicherer in seinen vorvertraglichen Informationen.
Derzeit fehlen noch technische Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie umfassende Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Daher können wir Nachhaltigkeitsaspekte in der Beratung nicht eigenständig überprüfen, sondern nur auf Grundlage der begrenzten Informationen der Versicherer berücksichtigen. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Unsere Vergütung wird grundsätzlich nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, die nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung systematisch berücksichtigt.